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   BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77   

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BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77 (https://dejure.org/1979,680)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1979 - 2 AZR 967/77 (https://dejure.org/1979,680)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 (https://dejure.org/1979,680)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Kündigung des Vertrags - Eingeschriebener Brief - Vereinbarung der Schriftform - Kündigungserklärung - Vereinbarung der Übersendungsart - Schriftform mit konstitutiver Bedeutung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewillkürte Schriftform, eingeschriebener Brief, Einschreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1304 (Ls.)
  • DB 1980, 542
  • DB 1980, 547
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 23.09.1911 - V 590/10

    Kündigung mittels "eingeschriebenen" Briefes.

    Auszug aus BAG, 20.09.1979 - 2 AZR 967/77
    Diese Ansicht hat auch das Reichsgericht vertreten (RGZ 77, 70).
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Deswegen ist bei einer solchen Klausel regelmäßig nur die Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart, dagegen kann ihr Zugang auch in anderer Weise als durch einen Einschreibebrief wirksam erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1996 - II ZR 65/85 - NJW-RR 1996, 866, 867; BAG, Urteil vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - NJW 1980, 1304; OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 955; Grapentin in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. Kap. 4 Rdn. 13; MünchKomm/Einsele BGB 4. Aufl. § 130 Rdn. 12).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auch wenn man davon ausgeht, es handele sich vorliegend um ein konstitutives Schriftformerfordernis (vgl. dazu BAG Urteile vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - BAGE 59, 12 = AP Nr. 75 zu § 613 a BGB; vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP Nr. 8 zu § 125 BGB und vom 19. Oktober 1977 - 5 AZR 359/76 - AP Nr. 3 zu § 22 KO), verstößt die Berufung auf die nach § 125 Satz 2 BGB im Zweifel eintretende Nichtigkeitsfolge unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles gegen § 242 BGB.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2016 - 8 U 122/15

    Formularmäßiger Geschäftsführeranstellungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Die für eine Kündigung vereinbarte Schriftform hat im Zweifel konstitutive Bedeutung (vgl. BGH NJW 2004, 1320, juris Rn. 11; BAG NJW 1980, 1304, juris Rn. 33 ff.).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

    b) Ohne Rechtsfehler ist das Berufungsgericht im übrigen davon ausgegangen, daß die Bestimmung in § 2 des Vertrags vom 16. Juni 1987, wonach die Kündigung mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen hatte, kein über die Schriftform hinausgehendes Formerfordernis beinhaltete, sondern allein den eindeutigen Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung ermöglichen sollte (vgl. BAG NJW 1980, 1304).
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht es auch nicht als Formvorschrift angesehen, wenn durch eine Vereinbarung die Übersendung einer Kündigung durch Einschreiben verlangt wird (20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP BGB § 125 Nr. 8 = EzA BGB § 125 Nr. 5) oder landesrechtliche Regelungen die Beidrückung eines Dienstsiegels verlangen (29. Juni 1988 - 7 AZR 180/87 - BAGE 59, 93).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Dem entspricht die Vertragsklausel in der Auslegung durch die Vorinstanzen (vgl. auch das Senatsurteil vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP Nr. 8 zu § 125 BGB, in dem die Schriftformklausel ebenfalls nur auf die ordentliche Kündigung bezogen worden ist).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 145/97

    Auswirkungen des Wegfalls des Tarifzwangs im Güterkraftverkehr

    Bei einer Einschreibebrief-Klausel, wie sie in § 6 Abs. 4 des Rahmenvertrages vorgesehen ist, kommt der gewillkürten Übermittlungsform im Zweifel zwar nur Beweisfunktion zu; ausbedungen ist jedoch zugleich die - konstitutiv wirkende - Schriftform des § 127 Satz 1 BGB (vgl. RGZ 77, 70; BAG, Urt. v. 20.9.1979 - 2 AZR 967/77, AP Nr. 8 zu § 125 BGB; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 125 Rdn. 12).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Im Zweifel hat das Schriftformerfordernis konstitutive Bedeutung (BAG Urteil vom 20. September 1979 - 2 AZR 967/77 - AP Nr. 8 zu § 125 BGB; Urteil vom 19. Oktober 1977 - 5 AZR 359/76 - AP Nr. 3 zu § 22 KO; KR-Friedrich, 2. Aufl., § 13 KSchG Rz 274; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 123 IV 3, S. 824).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Die Gegenmeinung vertritt die Auffassung, die Prüfung beschränke sich nicht auf den Zeitraum der letzten drei Jahre, sondern erstrecke sich auf die gesamte Zeit seit dem Rentenbeginn (Höfer/Kemper, DB 1980, 542; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 81 VII 3 i. S. 459, 461; Höhne in Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, BetrAVG, 2. Aufl., § 16 Rz 162 b, 164 a, 267; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, 3. Aufl., § 16 Rz 3503 ff.).
  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 21/81

    Kündigung - Auflösungsantrag - Verzugslohn

    Der erkennende Senat bestätigte in seinem Urteil vom 20. September 1979 -2 AZR 967/77 - (AP Nr. 8 zu § 125 BGB) die Ansicht der Vorinstanzen, für eine fristlose Kündigung habe kein wichtiger Grund Vorgele gen, ihre Umdeutung in eine ordentliche Kündigung scheitere an dem Mangel der in § 9 Nr. 3 des Anstellungsvertrages vereinbarten Schriftform, die Protokollerklärung vom 11. November 1976 stelle keine erneute Kündigung dar und das Arbeitsverhältnis des Klägers habe demgemäß im Anspruchszeitraum fortbestanden.

    Ihre Ansicht, eine Einschreibeklausel habe generell nur deklaratorische Wirkung, war vom Reichsarbeitsgericht und auch im Schrifttum vertreten worden (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 20. September 1979, aaO, zu III 1 a der Gründe).

  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 356/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01

    Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 333/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Verpflichtung zur nachholenden

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87

    Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 545/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente - Umfang der Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hamburg, 22.05.1991 - 8 Sa 15/91

    Ruhegeld; Betriebsrente; Betriebliche Altersversorgung; Anpassung;

  • LG Köln, 29.02.2012 - 85 O 38/11

    Ablehnung des Ersatzes von entgangenem Gewinn wegen der Kündigung eines

  • BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 351/79
  • LAG Hamm, 29.08.1989 - 6 Sa 294/89

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung von Betriebsrenten; Betriebsrente;

  • OLG Hamm, 04.11.1994 - 30 U 185/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Räumung einer verpachteten Gaststätte;

  • LAG München, 03.08.1988 - 5 Sa 89/88

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers gegen

  • LAG Hessen, 14.08.1986 - 3 Sa 1492/85

    Einhaltung der Schriftform als Gültigkeitsvoraussetzung für einen

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